Übertragung eines Familienunternehmens in der Wallonie: eine besonders vorteilhafte steuerliche Regelung

Der vorliegende Artikel befasst sich mit der Übertragung von Gesellschaftsanteilen und dem in der Wallonischen Region geltenden Regelungsrahmen.
Die Übertragung eines Familienunternehmens stellt einen wichtigen Meilenstein im Leben eines Unternehmers dar. Neben zivilrechtlichen, finanziellen, vermögensrechtlichen und persönlichen Fragen ist auch die steuerliche Behandlung von wesentlicher Bedeutung.
Auf den ersten Blick können die belgischen Erbschaftsteuerbelastungen besonders hoch erscheinen. Die Wallonische Region hat jedoch Begünstigungsregelungen geschaffen, die es unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen, ein Familienunternehmen ohne Schenkungs- oder Erbschaftsteuer zu übertragen.
Ein Unternehmen kann ein beträchtliches Vermögen darstellen, ohne die erforderliche Liquidität zu generieren
Das Vermögen eines Unternehmers besteht häufig zu einem großen Teil aus dem Wert seines Unternehmens. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass eine Person über ein beträchtliches Vermögen verfügt, gleichzeitig aber nur über geringe persönliche liquide Mittel.
Ohne eine besondere steuerliche Regelung kann die Erbschaftsteuer jedoch bis zu 30% zwischen Ehegatten, gesetzlich Zusammenwohnenden und Verwandten in gerader Linie sowie bis zu 80% zwischen Personen ohne Verwandtschaftsverhältnis betragen.
Die Erben können dadurch vor eine erhebliche Herausforderung gestellt werden: Wie sollen sie die Erbschaftsteuer finanzieren, wenn der überwiegende Teil des Vermögens im Unternehmen gebunden ist?
Die Notwendigkeit, kurzfristig Liquidität zu schaffen, kann zu Dividendenausschüttungen, Kapitalherabsetzungen, der Veräußerung bestimmter Vermögenswerte oder zur Aufnahme einer Bankfinanzierung führen. Diese Lösungen können jedoch eine zusätzliche Steuerbelastung nach sich ziehen, die Liquidität des Unternehmens schwächen oder in bestimmten Fällen sogar dessen Fortbestand gefährden.
Genau um solche Situationen zu vermeiden, hat die Wallonische Region steuerliche Begünstigungsregelungen eingeführt, die eine Übertragung eines Unternehmens zu einer erheblich reduzierten oder sogar vollständig steuerbefreiten Belastung ermöglichen.
Eine Schenkung zu 0% unter bestimmten Voraussetzungen
Wenn ein Unternehmer die Übertragung seines Unternehmens selbst gestalten möchte, stellt die Schenkung häufig das bevorzugte Instrument dar.
Grundsätzlich unterliegt eine durch notarielle Urkunde vorgenommene Schenkung beweglicher Vermögenswerte einer Registrierungsgebühr von 3,3% bei Übertragungen in gerader Linie, zwischen Ehegatten und zwischen gesetzlich Zusammenwohnenden sowie von 5,5% in den übrigen Fällen.
Die wallonische Regelung sieht jedoch eine vollständige Befreiung von der Schenkungssteuer, mithin einen Steuersatz von 0%, für die Übertragung eines Familienunternehmens vor.
Diese Befreiung kann unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Begünstigtem Anwendung finden, sofern die in den Artikeln 140bis bis 140septies des wallonischen Gesetzbuches über Registrierungs-, Hypotheken- und Kanzleigebühren vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine vergleichbare Regelung besteht im Bereich der Erbschaftsteuer: Auch die Übertragung eines Familienunternehmens kann unter Einhaltung von weitgehend vergleichbaren Voraussetzungen vollständig von der Erbschaftsteuer befreit werden (0%; Artikel 60bis des wallonischen Erbschaftsteuergesetzbuches).
Die wesentlichen Voraussetzungen (Gewährung und Aufrechterhaltung)
Die Regelung betrifft insbesondere die Schenkung von Anteilen oder Forderungen an einer Gesellschaft, die eine industrielle, gewerbliche, handwerkliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Darüber hinaus muss sie Arbeitnehmer beschäftigen oder – bei kleineren Strukturen – ausschließlich durch den oder die Betriebsinhaber und deren Ehegatten betrieben werden.
Die Schenkung muss grundsätzlich Anteile umfassen, die mindestens 10% der Stimmrechte repräsentieren. In bestimmten Fällen muss zudem ein Aktionärsvertrag abgeschlossen werden, der sich auf mindestens 50% der Stimmrechte bezieht.
Die Gewährung des Steuersatzes von 0% ist jedoch nicht endgültig: Während der fünf Jahre nach der Schenkung müssen mehrere weitere Voraussetzungen erfüllt bleiben.
Insbesondere muss das Unternehmen eine begünstigte wirtschaftliche Tätigkeit fortführen, mindestens 75% der Belegschaft aufrechterhalten und darf sein Gesellschaftskapital infolge bestimmter Entnahmen oder Ausschüttungen nicht herabsetzen.
Die Nichteinhaltung dieser Voraussetzungen kann zum Verlust der steuerlichen Begünstigung und zur Nachforderung der regulären Registrierungsgebühren von 3,3% bzw. 5,5%, zuzüglich gesetzlicher Zinsen, führen.
Eine vorteilhafte steuerliche Regelung, aber kein Automatismus
Die Wallonische Region bietet somit einen besonders günstigen steuerlichen Rahmen für die Übertragung von Familienunternehmen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmen sowohl im Rahmen einer Schenkung als auch im Erbfall zu einem Steuersatz von 0% übertragen werden.
Die Überlegungen zur Unternehmensnachfolge sollten sich jedoch niemals auf die alleinige Suche nach einer steuerlichen Optimierung beschränken. Sie sollten frühzeitig aufgenommen werden, insbesondere im Hinblick auf die sich über fünf Jahre erstreckenden Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Begünstigung, aber auch deshalb, weil eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge schrittweise gestaltet werden muss.
Die Estate-Planning- und Advisory-Teams von NEOVIAQ begleiten Unternehmer regelmäßig von den ersten Überlegungen bis zur konkreten Umsetzung ihres Nachfolgeprojekts. In Zusammenarbeit mit den weiteren Beratern des Unternehmers (Notar, Rechtsberater, Bankberater usw.) sorgen sie dafür, dass die steuerlichen, zivilrechtlichen, vermögensrechtlichen und familiären Aspekte der Unternehmensnachfolge abgesichert werden, damit diese nicht nur den Zielen des Unternehmers, sondern auch den Interessen seiner Familie und seines Unternehmens gerecht wird.
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Jean Poysat