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Belgien – Mindestvergütung für den reduzierten Körperschaftsteuersatz beträgt 51.000 € ab 2027

6 oktober 2026 | 2 inuut leestijd

Belgien – Mindestvergütung für den reduzierten Körperschaftsteuersatz beträgt 51.000 € ab 2027

Für kleine Gesellschaften kann in Belgien unter bestimmten Voraussetzungen ein reduzierter Körperschaftsteuersatz von 20 % (anstelle von 25%) auf die ersten 100.000 € des steuerpflichtigen Gewinns angewendet werden. Eine dieser Voraussetzungen betrifft die Mindestvergütung, die einer natürlichen Person als Unternehmensleiter gezahlt werden muss.

Erhöhung der Mindestvergütung

Bis zum Steuerjahr 2026 lag die erforderliche Mindestvergütung bei 45.000 €. Ab dem Steuerjahr 2027 wurde dieser Betrag auf 50.000 € erhöht und gleichzeitig eine Indexierung vorgesehen.

Zunächst wurde daher von einer Mindestvergütung von 50.000 € für das Steuerjahr 2027 ausgegangen. Nach der anschließenden Indexierung beläuft sich der tatsächlich anzuwendende Betrag jedoch auf 51.000 €. Dies wurde durch eine Mitteilung des belgischen Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen (SPF Finances) vom 3. August 2026 bestätigt.

Für das Steuerjahr 2027, das sich auf ein Geschäftsjahr 2026 bzw. 2026/2027 bezieht, muss somit grundsätzlich eine Vergütung von mindestens 51.000 € an mindestens einen Unternehmensleiter gezahlt werden, damit die Gesellschaft – sofern auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind – vom reduzierten Körperschaftsteuersatz profitieren kann.

Ist der steuerpflichtige Gewinn der Gesellschaft niedriger als 51.000 €, gilt eine Ausnahme: In diesem Fall muss die Vergütung mindestens dem steuerpflichtigen Gewinn der Gesellschaft entsprechen.

Fazit

Für das Steuerjahr 2027 ist somit nicht der ursprünglich genannte Betrag von 50.000 €, sondern die indexierte Mindestvergütung von 51.000 € maßgeblich. Bei einem niedrigeren steuerpflichtigen Gewinn kann die erforderliche Vergütung auf diesen Gewinn begrenzt sein.

Für weitere Fragen zu den Voraussetzungen des reduzierten Körperschaftsteuersatzes oder zur Gestaltung der Vergütung Ihres Unternehmens kontaktieren Sie gerne unsere Experten oder das NEOVIAQ-Team.

Onze NEOVIAQ-expert aan uw zijde

Simon Boskin

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