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CSRD und Omnibus-Verordnung : Bin ich noch von der Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen?

5 juni 2025 | 2 inuut leestijd

Die CSRD hat Ihnen Sorgen bereitet? Die neue Omnibus-Verordnung könnte für Erleichterung sorgen

Seit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bereiten sich zahlreiche Unternehmen, auch KMU, darauf vor, ab 2025 nicht-finanzielle Informationen zu veröffentlichen.

Doch eine kürzlich erfolgte gesetzliche Anpassung hat die Spielregeln verändert: Die Omnibus-Verordnung, die am 26.02.2025 in Kraft getreten ist, ändert den Anwendungsbereich der CSRD.

Kurz zur Erinnerung: Was ist die CSRD?

Die CSRD verpflichtet bestimmte Unternehmen, detaillierte Informationen über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) offenzulegen.
Ziel: Mehr Transparenz für Investoren, Kunden und Geschäftspartner.

Was hat sich mit der Omnibus-Verordnung geändert?

Die Verordnung verkleinert den Geltungsbereich der CSRD, insbesondere durch Aufschiebung oder Streichung bestimmter Pflichten. Der Gedanke dahinter? Die administrative Belastung und die damit verbundenen Umsetzungskosten für Unternehmen verringern.

Konkret :