Weiterarbeiten nach Renteneintritt in Luxemburg

Viele Rentner möchten auch nach dem Eintritt in die Altersrente beruflich aktiv bleiben. Das luxemburgische Sozialversicherungsrecht enthält hierzu eine Besonderheit:
Bezieht eine Person eine reguläre Altersrente (ab Vollendung des 65. Lebensjahres) und nimmt danach in Luxemburg eine Tätigkeit als Arbeitnehmer auf oder setzt diese fort, werden auf das Arbeitseinkommen weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung erhoben. Diese Beiträge führen jedoch grundsätzlich nicht mehr zu einer Erhöhung der laufenden Rente.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der auf die versicherte Person entfallende Anteil dieser Rentenversicherungsbeiträge auf Antrag erstattet werden.
Was ist dabei zu beachten?
- Die Regelung gilt für Bezieher einer regulären Altersrente (65+).
Bei einer vorzeitigen Altersrente (57–65 Jahre) oder anderen Rentenarten (z. B. Invalidenrente) können abweichende Regeln und ggf. Einkommensgrenzen gelten. - Die Erstattung betrifft ausschließlich Rentenversicherungsbeiträge, die nach Vollendung des 65. Lebensjahres aufgrund einer Arbeitnehmertätigkeit gezahlt wurden.
- Erstattet wird ausschließlich der Arbeitnehmeranteil der Beiträge. Finanzierungsanteile der öffentlichen Hand sind ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Erstattungsbetrag ist nicht indexiert, d. h. er wird nicht an den luxemburgischen Lebenshaltungsindex angepasst.
- Die Erstattung erfolgt nicht automatisch, sondern nur auf Antrag bei der CNAP.
Praktisch wird der Antrag kalenderjährlich gestellt (ein Antrag pro Kalenderjahr). - Jede Aufnahme oder Fortführung einer Erwerbstätigkeit ist der CNAP mitzuteilen.
Auch wenn Rentenversicherungsbeiträge unter Umständen erstattet werden, unterliegt das Arbeitseinkommen weiterhin den übrigen Sozialabgaben (insbesondere Kranken- und Pflegeversicherung) sowie der Besteuerung.
Gerne prüfen wir mit Ihnen Ihren konkreten Fall (Rentenstatus, Art der Tätigkeit, betroffene Jahre, etc.) und begleiten Sie bei der korrekten Antragstellung und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung.
Onze NEOVIAQ-expert aan uw zijde
Christoph Fank