E-Rechnungen in Belgien ab 2026 – Was ausländische Unternehmer wissen müssen

E-Rechnungen in Belgien ab 2026 – Was ausländische Unternehmer wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Belgien die Pflicht zum Versand elektronischer Rechnungen über Peppol für B2B-Transaktionen in Kraft. Die Regelung basiert auf dem EU-Paket VAT in the Digital Age (ViDA), das die Digitalisierung und Vereinfachung des Mehrwertsteuerprozesses vorantreibt. Belgien hat die Vorgaben bereits in nationales Recht umgesetzt.
Rechnungen zwischen belgischen und ausländischen Unternehmen – kein Grund zur Sorge
Viele Unternehmen fragen sich: „Was passiert, wenn ich eine Rechnung von einem ausländischen Lieferanten erhalte?“
Die Antwort ist klar:
- Die E-Rechnungspflicht gilt nur zwischen belgischen Unternehmen, die der Mehrwertsteuer unterliegen.
- Ausländische Lieferanten dürfen Rechnungen weiterhin in Papierform oder als PDF übermitteln.
- Eine Nutzung von PEPPOL ist für ausländische Unternehmen nur erforderlich, wenn sie in Belgien eine feste Betriebsstätte (fixed establishment) unterhalten.
Ausblick auf die EU-weit einheitliche E-Rechnung
Bis spätestens Juli 2030 sollen in allen EU-Mitgliedstaaten E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend werden. Viele Länder führen die Pflicht bereits früher ein. In Luxemburg gibt es derzeit kein konkretes Datum für eine generelle B2B-Pflicht; hier betrifft die Regelung bisher vor allem den B2G-Bereich (Business-to-Government).
Fazit für Unternehmen
- Die E-Rechnungspflicht ab 2026 betrifft belgische B2B-Transaktionen.
- Rechnungen von ausländischen Lieferanten in Papier- oder PDF-Form sind vollkommen zulässig.
- Unternehmen sollten dennoch digitale Prozesse und PEPPOL-kompatible Systeme vorbereiten, um langfristig compliant zu bleiben und grenzüberschreitende Abläufe zu vereinfachen.
Weitere Informationen zum Thema PEPPOL finden Sie hier:
Belgien – Obligatorische elektronische Rechnungsstellung: Wann, für wen und wie? – Neoviaq
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