Als ausländisches Unternehmen möchte ich Arbeitnehmer in Belgien/Luxemburg beschäftigen. Worauf muss ich achten ?
In Ihrem Heimatland kennen Sie sich mit Arbeitsrecht und HR-Fragen aus.
Aber im Ausland gelten andere Regeln – und andere Gewohnheiten.
Ob lokale Gesetze, soziale Absicherungen oder steuerliche Besonderheiten: wer in Belgien oder Luxemburg Personal beschäftigen will, muss mehr beachten als nur die internen Richtlinien des eigenen Unternehmens.
Bei NEOVIAQ kennen wir genau diese Herausforderungen – Wir vermitteln Ihnen ein besseres Verständnis der belgischen/luxemburgischen Regelungen, helfen Ihnen, Stolperfallen zu vermeiden und sorgen dafür, dass Sie rechtlich und administrativ auf der sicheren Seite sind.
Unsere Experten die Sie begleiten.
Michael Henz
Nach dem Abschluss seines Jurastudiums an der Universität Lüttich im Jahr 2003 absolvierte er einen „Master of Laws“ im Europäischen Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität Maastricht. Seine fundierte Ausbildung ergänzte er durch eine mehrjährige Tätigkeit in der renommiertesten belgischen Arbeitsrechtskanzlei, wo er das Fachgebiet von der Pike erlernte.
